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Beanstandungsgrund


Hinweis: Schmähkritik bezeichnet Äußerungen, die eine Person herabwürdigen und diffamieren sollen, ohne eine sachliche Auseinandersetzung zu einer bestimmten Thematik oder Angelegenheit zu führen. Hetze umfasst unsachliche, gehässige oder verleumderische Äußerungen und Handlungen, die Hassgefühle oder feindselige Stimmungen gegen jemanden oder etwas erzeugen. Hassrede ist ein Ausdruck von Hass, der darauf abzielt, bestimmte Personen oder Personengruppen herabzusetzen und zu verunglimpfen. Beleidigung schließlich ist ein Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung.


Hinweis: Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die als faktische Behauptung präsentiert wird, deren Inhalt jedoch nachweislich nicht der Wahrheit entspricht. Die Meinungsfreiheit, deckt grundsätzlich wahre Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ab, einer unwahren Tatsache, deren Unwahrheit zum Zeitpunkt der Äußerung feststeht nicht.

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